Afrika kennen wir als den Kontinent, auf dem Homoseualität verboten ist. Gilt das aber für den ganzen Kontinent? Nein, mitnichten.
Ja, es stimmt: In den meisten afrikanischen Staaten sind homoxesuelle Aktivitäten verboten. In manchen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. So etwa in:
- Mauretanien: Homosexuelle Handlungen können nach Scharia-Bestimmungen mit der Todesstrafe (Steinigung) bedroht sein.
- Im Norden Nigerias: In den 12 nördlichen Scharia-Staaten sieht die Scharia für männliche gleichgeschlechtliche Handlungen in bestimmten Fällen die Todesstrafe (z. B. Steinigung) vor; Strafen variieren zwischen den Bundesstaaten.
- Uganda: Nach dem Anti-Homosexuality Act (2023) droht Lebenslange Haft für konsensuelle gleichgeschlechtliche Handlungen; bestimmte „aggravated“ Tatbestände (z. B. Verhältnis zu Minderjährigen, Behinderte, wiederholte Taten) können die Todesstrafe oder schwerere Sanktionen auslösen.
- In Teilen Somalias werden gleichgeschlechtliche Handlungen als Kapitalverbrechen behandelt.
- Tansania: Das Strafrecht sieht als mögliche Höchststrafe für bestimmte homosexuelle Handlungen lebenslange Freiheitsstrafe vor.
- Sudan: Nach einschlägigen Analysen/Quellen sieht das Strafrecht für bestimmte „sodomie/unnatural acts“ teils lebenslange Haftstrafen als Höchststrafe vor.
- Sambia: Der Strafrahmen nennt als mögliche Höchststrafe für „acts against the order of nature“ auch lebenslange Freiheitsstrafe.
- Sierra Leone: lebenslange Haft als Maximalstrafe
- Gambia: lebenslange Haft als Maximalstrafe für bestimmte homosexuelle Handlungen.
Einsatz gegen Diskriminierung
Darüber hinaus gibt es aber auch afrikanische Staaten, die nicht nur Homosexualität entkriminalisieren, sondern sich sogar gegen Diskriminierung Homosexueller einsetzen. So hat etwas Südafrika als erstes Land weltweit 1996 das Verbot der Diskriminierung in der Verfassung verankert. Seit 2006 sind gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt.
Einige afrikanische Staaten unterstützen UN-Resolutionen, die sich gegen die Kriminalisierung und Gewaltanwendung gegen homosexuelle Menschen aussprechen: Gabun, Guinea-Bissau, Mauritius, Rwanda, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Sierra Leone, Zentralafrikanische Republik, Kap Verde, Südafrika und Kenya.
Hier zeigt sich ein deutlicher Widerspruch zwischen nationaler Gesetzgebung und internationaler Haltung. Ein Grund liegt darin, dass UN-Erklärungen unverbindlich sind und afrikanische Machthabe Signale nach außen setzen wollen. Zudem unterscheidet man klar zwischen Kriminalisierung und Gewaltanwendung.
Homosexualität rechtlich erlaubt
Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Handlungen strafrechtlich nicht verfolgt werden:
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Mosambik: entkriminalisierte Homosexualität 2015 offiziell
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Angola: 2019 wurde das koloniale Verbot aufgehoben; Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist explizit verboten
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Botsuana: das Oberste Gericht erklärte 2019 das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen für verfassungswidrig
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Lesotho: gleichgeschlechtliche Handlungen seit 2012 legalisiert
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Eswatini (Swaziland): rechtlich gesehen keine explizite Kriminalisierung, jedoch große gesellschaftliche Ablehnung und fehlende Gleichstellung
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Namibia: 2023 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, anerkannt werden müssen.
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Gabun: kurze Zeit kriminalisiert (2019), aber bereits 2020 wieder legalisiert
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Zentralafrikanische Republik: formal nicht kriminalisiert, aber gesellschaftliche Diskriminierung stark
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Demokratische Republik Kongo: nicht kriminalisiert, aber keine rechtliche Anerkennung
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Ruanda: nicht kriminalisiert, gilt als eines der wenigen Länder in Zentralafrika ohne Verbote
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Elfenbeinküste: keine Kriminalisierung, dennoch gesellschaftliche Stigmatisierung
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Burkina Faso: nicht kriminalisiert, aber keine Schutzrechte
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Mali: nicht kriminalisiert, jedoch große gesellschaftliche Homophobie
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Niger: nicht kriminalisiert
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Guinea-Bissau: legal
- Kap Verde: eine der liberalsten Gesellschaften Westafrikas in diesem Punkt
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Äquatorialguinea: nicht kriminalisiert.
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Madagaskar: nicht kriminalisiert, aber gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt
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Seychellen: 2016 entkriminalisiert
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Mauritius: 2023 hat das Oberste Gericht das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen für verfassungswidrig erklärt.
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São Tomé und Príncipe: 2012 entkriminalisiert
Recht und Gesellschaft – ein Unterschied
Die Liste zeigt deutlich, dass in manchen Staaten Homosexualität zwar nicht kriminalisiert, aber gesellschaftlich geächtet ist. Umgekehrt gilt aber auch: In Staaten, in denen ein Verbot besteht, kann es sein, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen diese Verbote sind.
Noch eines kommt hinzu: Die Gesetzeslage kann sich in den afrikanischen Staaten sehr schnell ändern. Meist eher in Richtung Verbot. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie reichen von Machterhalt, Symbolgesetzgebung und Ablenkung über religiöse Motive bis hin zur geopolitischen Einflüssen und anti-westlicher Rhetorik.


